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# fOpen-Mail zum 4. November | AllgStuPO-Änderung, tuPORT, Widerruf Exmatrikulation, Teilzeitstudium und Beurlaubung, SemTix-Datenschutzvorfall
Ältere Ausgaben dieser Info-Mails findest du im [fopen-Archiv](https://lists.freitagsrunde.org/pipermail/fopen/).
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**Inhalt:** Änderungen der AllgStuPO, Wartungsarbeiten tuPORT, Kulanzantrag bei fehlender Rückmeldung (bis 11. November), Anmeldefrist Teilzeitstudium und Beurlaubung (15. November), Infos aus dem Sommersemester 2024
**Lesezeit:** 10 Minuten (…, weil das ja klar ist.)
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## Seit 19. Oktober | Änderungen in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO)
Am 18. Oktober 2024 wurden die jüngsten Änderungen der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (AMBl. TU) veröffentlicht [^ambltu28/2024]. Die Änderungen sind am 19. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Es gibt außerdem eine offizielle Lesefassung, die die Änderungen auf die Neufassung aus dem Jahr 2021 anwendet [^ambltu29/2024] und damit den aktuellen Stand der AllgStuPO enthält. Es gibt auch eine Lesefassung der Freitagsrunde [^allgstupo2024], die Links und Anmerkungen enthält. Eine englische Übersetzung der offiziellen Lesefassung wurde noch nicht veröffentlicht.
Neben der Korrektur von Fehlern in der früheren Ordnung, lag das Hauptaugenmerk der Änderungen auf der Umsetzung von Auflagen der Senatsverwaltung bzgl. der Umsetzung von elektronischen Prüfungsformaten, insbesondere den daraus folgenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie der Umsetzung von Regelungen, die sich aus den Novellen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) von 2021 bis 2024 ergeben haben. Diese Betreffen insbesondere Regelungen zum Studienstatus, Regelungen zur guten wissenschaftlichen Praxis und dem Umgang mit Täuschungen sowie das Angebot weiterer Prüfungsversuche. Daneben wurden Vorschriften umstrukturiert, damit bedeutende Regelungen besser auffindbar sind. Hierdurch kann beim überfliegenden Lesen der Eindruck entstehen, dass Regelungen weggefallen sind. In den meisten Fällen wurden sie jedoch lediglich verschoben.
### Ausgewählte Änderungen im Überblick
Alle Änderungen können in [^ambltu28/2024] nachvollzogen werden.
#### Aktualisierung der Meldeadresse
In § 32 Rückmeldung wird nun erwartet, dass im Falle eines Umzugs bis spätestens zur nächsten Rückmeldung der Universität die neue Adresse mitgeteilt wird. Auch wenn hier explizit auf mögliche Folgen gemäß Bundesmeldegesetz hingewiesen wird, ändert das wohl nichts an aktuell existierenden Praktiken. Insbesondere könnt ihr auch mit Wohnsitz außerhalb von Berlin oder Brandenburg an der TU Berlin studieren. Hintergrund für diese Regelung ist letztlich der Länderfinanzausgleich …
#### Teilzeitstudium
In § 34 Teilzeitstudium fällt die Pflicht zur Begründung weg. Außerdem ist der Erwerb von Leistungspunkten je Semester nicht mehr beschränkt. Diese Änderungen folgen aus der Öffnung des Teilzeitstudium durch die Novelle des BerlHG 2021.
#### Ordnungsrecht
In § 43 Exmatrikulation ist ein Verweis auf Ordnungsrecht im BerlHG enthalten, das 2024 mit § 16 BerlHG wieder eingeführt wurde.
#### Nachteilsausgleich
In § 48 wurde neu die Antragsberechtigung für einen Nachteilsausgleich definiert, um vorrangig zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden zu können. Eine Bescheinigung über diese Antragsberechtigung erhaltet ihr vom Prüfungsausschuss (siehe § 50 Absatz 5 Nummer 1).
Der § 67 Nachteilsausgleich/Mutterschutz Absatz 1 hat eine neue Struktur bekommen, die die Gründe und Betroffenengruppen für Nachteilsausgleiche klarer fasst und Absatz 3 schließt nun auch gebärende nicht-weibliche Personen ein.
#### Anmeldung von Zusatzmodulen
Laut § 49 Zusatzmodul können diese nun auch wieder bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung angemeldet werden. Auf dem Zeugnis erscheinen abgelegte Zusatzmodule allerdings nur, wenn die Note dieser Module vor dem Erstellen des Zeugnis beim Referat Prüfungen eingetroffen sind.
#### Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschuss
In § 50 Prüfungsausschuss wird die Möglichkeit ablehnende Beschlüsse dem gesamten Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen nun explizit hervorgehoben (vgl. § 50 Absatz 7 AllgStuPO). Sollte die Entscheidung nur von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses getroffen worden sein, wird diese zuerst gefragt.
#### Erlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen
In § 52 Prüfungen wird die Notwendigkeit, eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel für Prüfungen festzulegen, auf sämtliche Prüfungen erweitert.
#### Online-Prüfungen
An vielen Stellen umfangreich geregelt sind nun elektronische Prüfungen und Online-Prüfungen. Neben allgemeinen Definitionen beinhalten diese auch Hinweise zum Datenschutz und zu Wahlmöglichkeiten, falls keine Teilnahme an einer Online-Prüfung gewünscht ist.
#### Anerkennung von Modulen aus dem Ausland
Mit § 61 Anerkennung ist nun endlich wieder eine sinnvolle Ergänzung von Modulen in Whalpflichtbereichen möglich. Dazu muss das an einer anderen Universität belegte Modul zu den in einem Wahlpflichtbereich definierten Kompetenzen passen. Dies erleichtert Auslandsaufenthalte deutlich, da nun nicht mehr zwangsweise für das Learning Agreement ein äquivalentes Modul der TU Berlin gefunden werden muss.
#### Abmeldung von Portfolioprüfungen
In § 63 Prüfungsan- und -abmeldung ist die Frist zur Abmeldung von Portfolioprüfungen wieder auf 1 Tag verkürzt worden. Leider steht das in der kürzlich versendeten E-Mail zu Prüfungen im Wintersemester 2024/2025 des Referats Prüfungen (`[TUB: Studium] Informationen des Referats Prüfungen für Studierende / Information for Students from the Examination Office` [^emailibwise20242025]) noch falsch.
#### Prüfungstermine
In § 65 Prüfungstermin ist nun geregelt, dass für jede Terminprüfung und für jedes als Terminprüfung angebotene Prüfungselement mindestens zwei Termine zur freien Auswahl angeboten werden müssen. Der zweite Termin kann dabei auf den Wiederholungstermin fallen. Damit bleibt die bisherige Praxis bestehen, die seit der BerlHG-Novelle von 2021 übergangsweise eingeführt wurde.
#### Rügeobliegenheit
Mit § 64a wurde die sogenannte Rügeobliegenheit (hoffentlich) etwas besser sichtbar gemacht. Diese Regelung befand sich vorher etwas versteckt in § 64 AllgStuPO.
#### Einsichtnahme
In § 66 Einsicht wird geregelt, dass die Dauer der Einsicht „angemessen“ sein muss. Damit sollten™ sehr kurze Einsichten der Vergangenheit angehören.
#### Einspruch gegen die Prüfungsbewertung
Mit § 69 Gegenvorstellung Absatz 7 besteht nun die Möglichkeit vor dem Prüfungsauschuss Einspruch gegen die Entscheidung der Prüfenden einzulegen. Außerdem kann der Prüfungsausschuss bei Verfahrensfehlern im Prüfungs- und Gegenvorstellungsverfahren die Prüfungsergebnisse aufheben oder weitere Prüfende zur Bewertung bestellen.
#### Nachprüfung
In § 70 Nachprüfung, Wiederholung von Modulprüfungen Absatz 2 wird die aus dem früheren § 53 Schriftliche Prüfungen bekannte Möglichkeit der unverzüglichen mündlichen Nachprüfung nun für alle Prüfungsformen geöffnet. Mit dieser Nachprüfung können sich Studierende im Falle des Bestehens dieser von einer 5,0 auf eine 4,0 verbessern.
#### Vierter Prüfungsversuch
In § 70 Nachprüfung, Wiederholung von Modulprüfungen Absatz 5 werden die bisher übergangsweise eingeführten Regelungen zum vierten Prüfungsversuch festgeschrieben. Die neue Anzahl der Prüfungsversuche sind eine Folge der BerlHG-Novelle von 2021.
#### Täuschungen
Der § 71 Täuschungen wurde komplett neu gefasst und beinhaltet nun einen detaillierten Prozess, wie mit dem Verdacht auf Täuschungen umgegangen werden soll. In diesem Zuge wurde § 71a Softwarelösungen zur Erkennung von Textidentität und § 71b Störung einer Prüfung ausgefasst, um diese besser sichtbar zu machen.
[^ambltu28/2024]: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._28_vom_18.10.2024.pdf
[^ambltu29/2024]: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._29_vom_30.10.2024.pdf der (Edit: Link hat sich nach Versendung der E-Mail geändert. Edit 2: Ist nun wieder der alte Link …)
[^allgstupo2024]: https://git.tu-berlin.de/lesefassungen/latex-pdf/-/raw/main/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
[^emailibwise20242025]: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002461/Pruefungsamt/Informationsbriefe/Informationen_Wintersemester_24_25_Studierende.pdf
## 4. bis 8. November | Kein Zugriff auf tuPORT
Auf Grund von Wartungsarbeiten steht vom 4. bis voraussichtlich zum 8. November tuPORT nicht zur Verfügung. Damit ist kein Zugriff auf die Notenübersicht in QISPOS, Anträge wie Teilzeitstudium oder Urlaubssemester, Bescheinigungen, Passwort-Updates, persönliche Telefonnummern und ähnliches möglich.
- https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/verlaengerung-der-wartungsarbeiten-am-tu-portal-bis-voraussichtlich-dienstag-dem-13062023-1600-uhr
## Bis 11. November | Kulanzregelung: Widerruf der Exmatrikulation zum Wintersemester 2024/2025 bei fehlender oder unvollständiger Rückmeldung
In diesem Semester besteht die Möglichkeit bis zum 11. November 2024 mittels eines Kulanzantrages gegen eine „Exmatrikulation vom Amts wegen“ durch fehlende oder unvollständige Rückmeldung vorzugehen.
Wenn ihr euch durch verspätete Überweisung der Gebühren und Beiträge oder durch fehlende Nachweise nicht korrekt zurückmelden konntet, dann solltet ihr vor ein paar Tagen einen Exmatrikulationsbescheid über tuPORT erhalten haben. Der Hinweis auf diesen Bescheid wird nur per E-Mail versendet, ihr erhaltet keinen Brief.
Den entsprechenden Bescheid könnt ihr in tuPORT einsehen. Der Bescheid wird meistens dem vorigen Semester zugeordnet, weil die Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Semesters datiert wird. Deshalb müsst ihr wahrscheinlich erst den korrekten Filter in der Übersicht für Bescheide und Bescheinigungen in tuPORT einstellen, um den Bescheid zu finden.
Für die formgerechte Beantragung müssen erst die Voraussetzungen für die Rückmeldung erfüllt werden. In den meisten Fällen ist das die vollständige Zahlung der Gebühren und Beiträge sowie der Strafgebühr.
Manchmal müssen auch Dokumente nachgereicht werden. Die fehlenden Voraussetzung sollten in tuPORT angezeigt werden, normalerweise wird auch gleich die Strafgebühr hinzugerechnet – prüft das aber vorsichtshalber selbst nochmal.
Der entsprechende Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden und an die im folgenden Link festgelegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es werden nur Anträge bearbeitet, deren Voraussetzungen erfüllt wurden und die spätestens am 11. November 2024 eingehen.
PS: Fragt am Besten auch mal bei Freund:innen nach, von denen ihr wisst, dass sie seeehr verpeilt sind oder, dass es ihnen im Rückmeldezeitraum nicht so gut ging, ob sie sich zurück gemeldet haben. mit dem Kulanzverfahren lässt sich das gerade noch recht gut retten.
- https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/themen-a-z/exmatrikulation/bitte-um-kulanz
- https://www.tu.berlin/en/studierendensekretariat/topics-a-z/termination-of-enrollment-exmatriculation/request-for-goodwill
## 15. November | Antragsfrist für die Beantragung von Beurlaubung und Teilzeitstudium
Am 15. November 2024 endet die Antragsfrist für die Beantragung einer Beurlaubung [^beurlaubung] oder die Beantragung eines Teilzeitstudiums [^teilzeitstudium]. Bei der
Beurlaubung ist auch eine spätere Frist möglich, wenn die Gründe (bspw. Erkrankung, Schwangerschaft) erst später eingetreten sind.
Weitere studienbezogene Fristen könnt ihr dem entsprechenden Amtlichen Mitteilungsblatt [^fristen] entnehmen.
[^beurlaubung]: https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung
[^teilzeitstudium]: https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium
[^fristen]: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._26_vom_18.09.2024.pdf
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… was im Sommersemester 2024 so passiert ist.
## Semesterticket Datenschutzvorfall (April)
[Surprised_Pikachu.jpg]
Aus dem Semesterticket-Portal wurden von etwa einem siebtel der Studierenden die Kombination von Matrikelnummer und Geburtsdatum erbeutet. Wenig überraschend mittels eines Brute-Force-Angriffs, der vermutlich nicht mal sonderlich elaboriert war, da Matrikelnummern stark mit einer Altersspanne und somit dem Geburtsdatum korrelieren.
Als schönes I-Tüpfelchen war es kurzzeitig auch möglich das Semesterticket nur mit der Matrikelnummer abzurufen (Sicherheitslücke):
- https://rgwohlbold.de/2024/ride-ticketing/
## Semesterticket jetzt mit Shibboleth und 2FA (Mai)
Damit die Anmeldung für das Semesterticket „noch sicherer“ ist (zu bisherigen Sicherheit s. o.), läuft die Anmeldung im Semesterticket-Portal nun mit 2FA-Shibboleth.
## Seit 16. Mai | VPN nur noch mit 2FA
Seit dem 16. Mai kann das TU-VPN nur noch mit Zwei-Faktor-Authentisierung genutzt werden. Dafür wurde der VPN auf WebAuth umgestellt.
Entgegen der Darstellung in den Anleitungen der ZECM ist eine Nutzung des Cisco-Secure-Clients nicht notwendig. Unter Linux könnt ihr beispielsweise weiterhin NetworkManager-openconnect verwenden:
- https://wiki.archlinux.org/title/OpenConnect#Single_Sign-On_(SSO)_with_WebAuth_and_Anyconnect
Informationen der ZECM:
- https://www.tu.berlin/campusmanagement/nachrichtendetails/verbesserung-der-informationssicherheit-und-des-datenschutzes-durch-zwei-faktor-authentisierung-am-vpn
- https://www.tu.berlin/campusmanagement/angebot/vpn-mit-cisco-anyconnect
## TEL bleibt bis auf Weiteres geschlossen
Das TEL wird frühstens™ in 7 Jahren wieder eröffnet. Die Löschanlage ist marode und muss komplett erneuert werden.
Es bleibt offen, ob sich das TEL zum nächsten BER entwickelt …
- https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/telefunken-hochhaus-auf-unbestimmte-zeit-geschlossen
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Viele Grüße
Kaufi, Gereon, Anton & die Freitagsrunde